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Verfassung

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Die Verfassung

von

die National Multicultural griechischen Rat

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PRÄAMBEL

Wir, die multikulturellen und multiethnischen griechisch-Letter-Organisationen, zur Förderung unserer Mission zu vereinigen und zu befähigen, uns selbst und unsere Gemeinden und bilden eine perfekte Allianz von mehr brüderliche Organisationen, errichten hiermit die Satzung und Geschäftsordnung für die Leitung des National Multicultural griechischen Rat , Incorporated. Alle Divisionen des NMGC nun in der Existenz, und alle Divisionen gegliedert hernach durch solche Strukturen in der Verfassung und Satzung gegründet gebunden zu sein.

ARTIKEL I - NAME

Der Name dieser Organisation muss die National Multicultural griechischen Rat, Incorporated, im Folgenden als "NMGC" sein.

Artikel II-ZIEL

Die NMGC gilt als ein Bündnis zu handeln, um alle multikulturellen und multiethnischen, Griechisch-Buchstaben-Bruderschaften und Schwesternschaften unter einem nationalen Einheit zu vereinen. Die NMGC wird in beratender Funktion zu seinen Mitgliedsorganisationen zu dienen. Jede Mitgliedsorganisation ist autonom eine griechisch-Brief der Gesellschaft. Die Ziele des NMGC wird wie folgt festgesetzt:

  1. Um ein Forum, die für den freien Austausch von Ideen, Programmen und Dienstleistungen zwischen seiner konstituierenden Bruderschaften und Schwesternschaften erlaubt bereitzustellen;
  2. Um das Bewusstsein für multikulturelle Vielfalt innerhalb kollegialen Organe, der umliegenden Gemeinden, und die größere Gemeinschaft-at-large fördern; und
  3. Unterstützung und Förderung der Werke seiner Mitgliedsorganisationen.

ARTIKEL III-Mitgliedschaft

ABSCHNITT 1. MITGLIEDER

Die Mitgliedschaft in der NMGC wird von Organisationen, die für die Mitgliedschaft in Übereinstimmung mit den Kriterien für die Mitgliedschaft, wie in Artikel III-Mitgliedschaft, Abschnitt 2, Kriterien festzusetzen und haben die Zulassung der NMGC Mitgliedschaftsausschusses nach Einsendung der ausgefüllten Antrag auf Mitgliedschaft sind bestehen .

ABSCHNITT 2. KRITERIEN

Die Zulassungskriterien für die Mitgliedschaft muss enthalten:

  1. Ein griechischer Brief-Organisation gemeinhin als einer Brüderl wer ist;
  2. Eine multikulturelle oder multiethnische Organisation wie von der NMGC Antrag auf Mitgliedschaft und definiert;
  3. Existiert für ein Minimum von fünf (5) Jahren oder ein Minimum von fünf (5) Kapitel / Kolonien wie durch seine jeweiligen Organisation ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Mitgliedschaft in der NMGC anerkannt, und
  4. Existiert als rechtliche und eingebautem Körper nach den Gesetzen eines der 50 (50) Staaten von Amerika und die Gesetze des Kongresses.

ABSCHNITT 3. Mitgliedsorganisation VERTRETER

Jede Mitgliedsorganisation wird von zwei (2) Vertreter vertreten lassen, um in der Generalversammlung des NMGC sitzen. Diese Mitgliedsorganisation Vertreter ist verantwortlich für die Abstimmung im Namen ihrer jeweiligen Organisationen.

Artikel IV-EXEKUTIVRAT

ABSCHNITT 1. FÜHRUNGSKRÄFTE

Die Offiziere für die NMGC (die "Executive Council") setzt sich wie folgt und wie andere Offiziere bestehen, wie von Zeit zu Zeit kann es notwendig sein:

A. gewählten Amtsträger
  1. Präsident
  2. Vize-Präsident
  3. Sekretärin
  4. Schatzmeister
  5. Universität Liaison
  6. Public Relations Coordinator

B. ernannten Offiziere

1. Legal Counsel

ABSCHNITT 2. Pflichten der Amtsträger

  1. PRESIDENT - Die Aufgaben des Präsidenten wird wie folgt festgesetzt: (i) auf die Tagesordnungen zu etablieren, (ii) auf über Ordentliche Sitzungen und Sondersitzungen des NMGC Executive Council und dem NMGC Generalversammlung vorsitzen, (iii) als primärer Ansprechpartner fungieren für die NMGC, (iv), um die Mission des NMGC verkünden, (v), den Exekutivrat zu beaufsichtigen, und (vi) alle sonstigen Pflichten als solche von Zeit zu Zeit notwendig werden.
  1. Vice President - Die Aufgaben des Vizepräsidenten wird wie folgt festgesetzt: (i), den Präsidenten zu unterstützen, als notwendig erachtet, (ii) auf über Ordentliche Sitzungen und Sondersitzungen des NMGC und des Executive Council in Abwesenheit des Präsidenten den Vorsitz, und (iii ) zu präsidieren und die Aufsicht über die Ausschüsse im Rahmen der Verfassung und Geschäftsordnung oder durch ein Executive Order des Executive Council gegründet.
  1. SEKRETÄR - Die Aufgaben der Sekretärin wird wie folgt festgesetzt: (i) zu erfassen und zu auszahlen genaue Protokolle aller Exekutivrat und NMGC Treffen, (ii) sämtliche Korrespondenz zu verwalten und zu Treffen Standorten zu sichern.
  1. SCHATZ - Die Aufgaben des Schatzmeisters wird wie folgt festgesetzt: (i), die Finanzen und Konten der NMGC unterhalten, (ii) um die finanziellen Möglichkeiten des NMGC recherchieren, (iii) als Vorsitzender des Finanzausschusses zu dienen; ( iv) als Chief Officer von Fiscal dienen, (v) zu Fragen der Versicherung ansprechen, und (vi) zu adressieren und verwalten Sie alle steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit den Finanzen der NMGC.
  1. Verbindungsbüros von Universitäten - Die Aufgaben der Universität Liaison wird wie folgt festgesetzt: (i) in der Gründung des NMGC an Fachhochschulen und Universitäten zu unterstützen, und (ii), die als Abgeordnete des NMGC handeln.
  1. Pressereferent - Die Aufgaben der Public Relations Coordinator wird wie folgt festgesetzt: (i) als Sprecher der NMGC für alle nicht-administrativen Angelegenheiten dienen, (ii), die als repräsentativ für die öffentlichen NMGC dienen, (iii) anzusprechen und zu verarbeiten alle Medien verbundenen Aufgaben einschließlich, aber nicht auf die Verteilung und Verbreitung von Broschüren, Flyer, Web-bezogene Ankündigungen und Pressemitteilungen begrenzt, und (iv) als Vorsitzende für den Ausschuss Programmierung dienen.
  1. Legal Counsel - Die Aufgaben der Rechtsabteilung werden wie folgt festgesetzt: (i) zu einem Rechtsbeistand in allen Angelegenheiten der NMGC ermöglichen wird, und (ii) als gesetzlicher Vertreter für die NMGC dienen.

ABSCHNITT 3. EXECUTIVE Halbjahresberichte

Alle Vorstandsmitglieder, mit Ausnahme des Generalsekretärs, ist verantwortlich für die Vorbereitung und Rendern eines halbjährlichen Berichts an den allgemeinen Körper des NMGC. Solche Halbjahresbericht werden in Übereinstimmung mit den Richtlinien, wie durch den Exekutivrat gegründet vorbereitet werden.

ARTIKEL V - Ausschüsse und Kommissionen

ABSCHNITT 1. STÄNDIGE AUSSCHÜSSE

Die ständigen Ausschüsse des NMGC wird wie folgt festgesetzt:

  1. A. Finanzausschuss - Der Finanzausschuss ist für die Anhebung \ Gelder für die NMGC für seine Tag-zu-Tag sowie etwaige besondere Projekte, Aktionen und Unternehmungen.
  2. B. Membership Committee - Die Mitgliedschaft Ausschuss ist verantwortlich für die Überprüfung neuer Anwendungen für die Mitgliedschaft in der NMGC und Überprüfung des Status der bestehenden Mitglieder des NMGC.
  3. C Programming Ausschuss - dem Gremium ist verantwortlich für die Planung und Durchführung aller Aktivitäten von der NMGC gesponsert.

ABSCHNITT 2. Ad hoc-Ausschüsse

Nichtständigen Ausschüsse wird vom Vorstand ernannt werden, wenn der Exekutivrat es für notwendig erachtet.

ABSCHNITT 3. MITGLIEDER

  1. Wo sonst nicht in der Verfassung oder Satzung ergibt, ist der Vorsitzende eines Ausschusses durch den Exekutivrat Betrieb genommen werden.
  2. Mitglieder der Ausschüsse werden auf freiwilliger Basis sein.

ARTIKEL VI - Zuständigkeiten der Parlamente

Alle Angelegenheiten, die in der Verfassung und Satzung abgedeckt und die Richtlinien, Regeln und Vorschriften des NMGC wird von den Gesetzen des Staates New Jersey und der aktuellen Ausgabe von Roberts Rules of Order regiert werden, neu überarbeitete, bzw.

ARTIKEL VII - ÄNDERUNGEN

  1. Diese Verfassung kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder Vertreter in den Oktober halbjährlichen Sitzung nach den Wahlen versammelten geändert werden.
  2. Bekanntmachung über die vorgeschlagenen Änderungen gelten für alle Mitgliedsorganisationen mindestens 180 Tage vor der Einberufung einer halbjährlichen Treffen veröffentlicht werden.
  3. Änderungen an einem Oktober-Sitzung vorgeschlagen werden, auf unter der folgenden Sitzung im Oktober abgestimmt werden soll.

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Die Satzung

von

die National Multicultural griechischen Rat

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ARTIKEL I - Wahlen und Abstimmungen

ABSCHNITT 1. Gewählten Amtsträger

A. Alle gewählten Amtsträger werden von den teilnehmenden Einrichtungen gehören Vertreter und die aktuellen Executive Council Mitglieder in der Generalversammlung sitzen gewählt werden.

B. gewählten Amtsträger dürfen nicht berücksichtigt werden oder dienen als Mitgliedsorganisation Vertreter in den NMGC.

ABSCHNITT 2. Mitgliedervertretern

Mitgliedsorganisation Vertreter gewählt oder bestimmt werden durch ihre jeweiligen Organisationen nach Maßgabe ihrer jeweiligen Verfassung und Satzung und / oder organisatorischen Regeln der Ordnung und der Politik.

ABSCHNITT 3. NOMINIERUNGEN

Nominierungen für die gewählten Amtsträger findet jedes zweite Jahr während der Oktober-Bi-Jahrestagung werden. Alle Nominierten haben ihre eigene Kampagne für das Büro in Übereinstimmung mit den Politiken der NMGC befragen.

ABSCHNITT 4. Zeitpunkt der Wahlen

A. Alle gewählten Amtsträger werden gewählt, alle zwei Jahre während der April-Bi-Jahrestagung werden.

B. Alle Mitgliedsorganisation Vertreter gewählt werden und / oder ernannte zum 1. März eines jeden Kalenderjahres.

ABSCHNITT 5. ABSTIMMUNG

A. Voting für gewählten Amtsträger werden in geheimer Wahl oder spezielle Wahlen.

B. eine besondere Wahl ist eine Wahl per Einschreiben innerhalb von vier (4) Wochen-Frist durchgeführt mit Kampagnen, Nominierungen, Voting, und Ankündigungen innerhalb des gleichen Zeitraums und Forum durchgeführt werden.

C. Alle Mitgliedsorganisationen hat eine Stimme im Gemeinderat.

ABSCHNITT 6. INSTALLATIONEN

Alle gewählten Amtsträger wird durch den früheren Präsidenten der NMGC installiert werden jedes zweite Jahr während der April-Bi-Annual Conference.

ABSCHNITT 7. AMTSZEIT

  1. Alle gewählten Amtsträger gilt für zwei (2) Jahren, wird der jeweilige Begriff beginnend am Anfang eines jeden Geschäftsjahres zu dienen.
  2. Der Übergang von Beamten ausgehenden gewählten Amtsträger zu Amtsinhaber gewählten Amtsträger wird im Juli Executive Council Meeting durchgeführt werden jedes zweite Jahr im selben Jahr in dem die Wahl stattfand.

ABSCHNITT 8. Teilnahmebedingungen

Um förderfähig zu sein für eine Wahl oder Ernennung Büro, muss eine Person:

A. einen guten Ruf mit ihrer jeweiligen Organisation zu sein;

B. gehören zu einer Organisation, die Mitglied in gutem Ansehen mit dem NMGC ist;

  1. Haben mindestens zwei (2) Jahre Erfahrung in einem Gebiet im Zusammenhang mit dem Büro versucht, gehalten werden und;
  2. Viel Erfahrung als Mitglied oder Vertreter Vorstandsmitglied der NMGC für ein Jahr.

ABSCHNITT 9. FOLGE UND OFFENE STELLEN

  1. Wenn eine Vakanz im Amt des Präsidenten kommt, übermittelt der Vizepräsident geworden amtierenden Präsidentin, bis eine Nachwahl stattfindet, um die Vakanz zu füllen.
  2. Wenn freie Stellen in anderen Büros auftreten, so bleiben diese unbesetzt, bis eine Nachwahl stattfindet, um die Vakanz zu füllen oder bis der Präsident ernennt einen Acting Officer, zu der vom Exekutivrat gebilligt werden.

ABSCHNITT 10. ANKLAGE

  1. Jeder Offizier, der Anklage bestimmen sind nicht förderfähig für die Wahl in einem anderen Büro.
  2. Amtsenthebung von jedem Offizier darf nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung auftreten. Das Büro in Frage betreffen, gemäß Artikel I-Wahlen und Abstimmungen, Abschnitt 9 gefüllt werden. FOLGE UND Stellenangebote, Unterabschnitten A und B.
  3. Eine Anklage wird erst nach der Offizier in Frage auftreten, hat einen mündlichen und schriftlichen Warnung bezüglich seiner Führung erhielt. Amtsenthebungsverfahren werden nach den Richtlinien der NMGC statt.

Artikel II-Zölle, Gebühren, UND FINANZEN

ABSCHNITT 1. ALLGEMEIN

Die NMGC werden von den Abgaben, Gebühren und Bußgelder aus seiner Mitgliedsorganisationen und anderer einschlägiger Beiträge, Zuschüsse und Fundraising-Aktivitäten finanziert werden.

ABSCHNITT 2. MITGLIEDSBEITRAG

  1. Alle Mitgliedsorganisationen überweist Jahresgebühr auf dem NMGC.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird vom Executive Council jährlich bewertet werden.

ABSCHNITT 3. SCHEDULE der Beiträge und Gebühren

  1. Alle Jahresbeitrag spätestens 31. Oktober überwiesen werden.
  2. Ein Mitglied Organisation, die zur Einzahlung von 31. Oktober versagt wird eine von zehn (10%) Prozent späte Gebühr des Restbetrags beurteilt werden. Bis zum Eingang der Zahlung, so wird der Delinquent Mitgliedsorganisation eine späte Gebühr von zehn (10%) Prozent pro Monat des ausstehenden Betrages in Rechnung gestellt.
  3. Ein Mitglied Organisation, die Gebühren zu überweisen bis zum Ende des Geschäftsjahres versagt wird vom Dienst suspendiert, werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel V - Disziplin, Abschnitt 2 - Status, Abschnitt B.

ABSCHNITT 4. GESCHÄFTSJAHR

Das Geschäftsjahr des NMGC wird im September beginnen 1. und schließen am 31. August.

ABSCHNITT 5. BILANZIERUNG VON FONDS

Personen, die Gelder der NMGC aufwenden muss für solche Ausgaben auf Anfrage und am Ende eines jeden Geschäftsjahres entfallen nach Verfahren durch den Exekutivrat gegründet.

ARTIKEL III-TREFFEN

ABSCHNITT 1. GENERALVERSAMMLUNG

Die Mitgliedsorganisation Vertreter und der Exekutivrat in Konferenz halbjährlich versammeln in den Monaten April und Oktober jeweils.

ABSCHNITT 2. EXEKUTIVRAT

Der Exekutivrat halbjährlich einberufen, in den Monaten Januar und Juli.

ABSCHNITT 3. AKTION ohne Sitzung

Jede Aktion erforderlich oder zulässig ist, um an einer Sitzung des Exekutivrats oder einer ihrer Ausschüsse durch die Bestimmungen des New Jersey Nonprofit Corporations Act (der "Act") oder durch die Certificate of Incorporation oder dieser Satzung aufgenommen werden können, ohne eine Sitzung gefasst wenn vor der Aktion können alle Offiziere oder Mitglieder des Ausschusses, wie der Fall sein, schriftlich zustimmen, und die schriftlichen Zustimmungen werden mit dem Protokoll der Beratungen des Exekutivrats oder einem Ausschuss eingereicht. Die Genehmigungen werden den gleichen Effekt wie ein einstimmiges Votum des Exekutivrats oder eines Ausschusses für jeden Zweck zu haben, und können als solche in irgendeiner oder ein anderes Dokument mit dem Secretary of State eingereicht angegeben werden.

Jede Aktion erforderlich oder zulässig ist, um bei einem Treffen der Mitgliedsorganisationen von den Bestimmungen des Gesetzes oder durch die Certificate of Incorporation oder dieser Satzung aufgenommen werden können, ohne eine Sitzung gefasst werden, wenn alle der Mitgliedsorganisationen berechtigt, darauf schriftlich zustimmen und abstimmen die schriftlichen Zustimmungen werden mit dem Protokoll der Beratungen von der Generalversammlung eingereicht. Die Genehmigungen werden den gleichen Effekt wie ein einstimmiges Votum der Generalversammlung für alle Zwecke zu haben, und können als solche in irgendeiner oder ein anderes Dokument mit dem Secretary of State eingereicht angegeben werden.

ARTIKEL IV-Einbau

ABSCHNITT 1. CORPORATE EXISTENZ

Um so daß er selbst der Anspruch zu nehmen und haben den Vorteil, ausgehend von Unternehmens-Existenz, die NMGC gilt als einer eingebauten Körper nach den Gesetzen des Kongresses und unter dem Code of Laws für den Staat von New Jersey existieren, sagte Körperschaft welche die Kraft zu ihre Geschäfte und Aktivitäten in New Jersey, durch die Vereinigten Staaten und seinen Territorien und anderswo.

ABSCHNITT 2. Steuerung und Management.

Für betriebliche Zwecke, so wird die Kontrolle und das Management dieser Unternehmen in der Präsident, Vizepräsident, Sekretär, Schatzmeister, University Liaison und Public Relations Coordinator übertragen werden.

ARTIKEL V-Disziplin

ABSCHNITT 1. Mitgliedsorganisationen

  1. Eine Mitgliedsorganisation kann auf Bewährung gesetzt werden, ausgesetzt, ausgestoßen aus der NMGC, fein, oder benötigt, um Aufwendungen für die Rückzahlung:
    1. Verletzung der Verfassung und Satzung des NMGC; oder
    2. Die Verletzung der Regeln oder Vorschriften des NMGC.
    3. Bei Nichtbeachtung zwei teilzunehmen (2) aufeinander folgenden Sitzungen werden in Probezeit für die folgenden zwei (2) Jahren führen. Für die Dauer der Probezeit Status kann die Organisation nicht verpassen alle Sitzungen. Für den Fall, dass ein Treffen während der Probezeit Status verpasst wird, muss die Organisation sofort aufgehängt werden.
  1. Auf Bewährung oder Suspension, soll ein Mitglied Organisation unterliegt Sanktionen als durch den Exekutivrat definiert.

ABSCHNITT 2. STATUS

  1. Bewährungshilfe - Eine Mitgliedsorganisation auf Bewährung erforderlich ist, an allen Sitzungen für die folgenden zwei (2) Jahren besuchen; und Abstimmungen;
  2. Fahrwerk - Eine Mitgliedsorganisation über die Aussetzung erforderlich an allen Sitzungen teilzunehmen, müssen alle stimmberechtigten Privilegien verlieren, ist erforderlich, um einen offenen Dialog mit den Exekutivrat zu halten, und muss einen Aktionsplan zur Generalversammlung stellen.
  3. Vertreibung - Ein Mitglied Organisation, die ausgestoßen wurde müssen warten, zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausweisung erneut einzureichen ein Antrag auf Mitgliedschaft.

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ARTIKEL VI-Quorum

ABSCHNITT 1. EXEKUTIVRAT

Eine Mehrheit der Offiziere derzeit im Amt ist beschlussfähig, für den Executive Council.

ABSCHNITT 2. GENERALVERSAMMLUNG

Zwei Drittel (2/3) der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig für die NMGC Generalversammlung.

ARTIKEL VII-HAFTUNG

Die NMGC und der Exekutivrat lehnen ausdrücklich Haftung für die Handlungen der Mitgliedsorganisationen, die in Verletzung der weder dem Buchstaben noch dem Geist der Verfassung und Satzung und alle lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze und Bestimmungen sind.

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